Hinweise für Zeugen
"Hilfe, ich bin Zeuge!"
... werden Sie vielleicht gedacht haben, als Sie die Ladung in den Händen hielten. Vielleicht auch: "Oh nein, an dem Tag habe ich doch schon etwas vor." oder einfach "Muss das denn sein?".
Zeugin oder Zeuge sein, das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Angst brauchen Sie davor nicht zu haben. Sie können aber auch nicht einfach unentschuldigt fernbleiben....
Bitte beachten Sie:
Erscheinen ist Pflicht! Nach dem Gesetz ist jeder verpflichtet, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen.
Falls Sie an dem Verhandlungstermin aus schwerwiegendem Grund nicht teilnehmen können, bzw. wenn Sie Bedenken oder Befürchtungen in Bezug auf Ihre Aussage oder aus einem sonstigen Grund haben, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Termin mit der zuständigen Serviceeinheit des Amtsgerichts (siehe Ansprechpartner) in Verbindung.
"Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit!" Wer vor Gericht vorsätzlich etwas Falsches ausgesagt hat, dem droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Zeugen erhalten eine Aufwandentschädigung! Als Zeugin oder Zeuge haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung (Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen). Bitte wenden Sie sich deshalb nach Beendigung der Verhandlung oder ggf. im Vorfeld (z.B. bei besonderen Anreisebedingungen) an die zuständigen Entschädigungsbeamten im Amtsgericht (0 47 31/946-130 oder 946-131).
Ausführliche Informationen über den Ablauf von Zeugenvernehmungen und über die Rechte sowie Pflichten als Zeugin oder Zeuge können Sie der Broschüre "Hilfe, ich bin Zeuge!" des Niedersächsischen Justizministeriums entnehmen. Der vollständige Hinweistext steht Ihnen auch zum Download zur Verfügung.