Gerichtsvollzieher


Die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Nordenham gemäß § 30 Nr. 7 GVO finden Sie hier.


Derzeit (20.08.2026 bis 19.11.2026) gelten folgende abweichende Bestimmungen zur Zuständigkeit:


Die Zuständigkeit für die Bezirke

Stadland

Nordenham - OT Esenshamm inkl. Hoffe

wurde an das Amtsgericht Brake übertragen.


Die Zuständigkeit für alle übrigen Bezirke sowie für Eiltsachen

verbleibt bei Obergerichtsvollzieher Mauritschat bzw. wurde auf diesen übertragen.




Wappen des Landes Niedersachsen
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