Gerichtsvollzieher
Die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Nordenham gemäß § 30 Nr. 7 GVO finden Sie hier.
Derzeit (20.08.2026 bis 19.11.2026) gelten folgende abweichende Bestimmungen zur Zuständigkeit:
Die Zuständigkeit für die Bezirke
Stadland
Nordenham - OT Esenshamm inkl. Hoffe
wurde an das Amtsgericht Brake übertragen.
Die Zuständigkeit für alle übrigen Bezirke sowie für Eiltsachen
verbleibt bei Obergerichtsvollzieher Mauritschat bzw. wurde auf diesen übertragen.
