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Hinweise für Besucher

Besucher des Amtsgerichts Nordenham werden auf folgendes hingewiesen:

  • Bitte informieren Sie sich immer bei der Auskunft im Eingangsbereich in Zi. 22 über das WER ( = ist für mich und mein Anliegen zuständig) und WO (= finde ich meinen Ansprechpartner, den Saal oder das Zimmer).
    Halten Sie dafür, soweit vorhanden, die Geschäftsnummer, bzw. das Schreiben des Gerichts bereit.
  • In den öffentlich zugänglichen Bereichen des Amtsgerichts herrscht absolutes Rauchverbot.
  • Öffentliche Toiletten (auch behindertengerecht) befinden sich im Erd- und Obergeschoss rechts.
  • Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sollten den Hintereingang benutzen, da sich dort ein Fahrstuhl befindet. Zur Hilfeanforderung bei der Öffnung der Tür benutzen Sie bitte die vorhandene Klingel.
  • In unregelmäßigen Abständen werden im Eingangsbereich des Amtsgerichts Sicherheitskontrollen durchgeführt. Waffen oder andere gefährliche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebracht werden. Bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
  • Schulklassenbesuche sind vorab anzumelden. Verantwortliche sollten sich im Vorfeld mit den zuständigen Serviceeinheiten bzw. Sachbearbeitern des Amtsgerichts telefonisch in Verbindung setzen (Telefon-Nr. 04731/ 946 - 0).
  • Tiere müssen draußen bleiben.

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