Artikel-Informationen
erstellt am:
04.06.2024
Die Angeklagte hatte diverse unwahre Tatsachen behauptet, die geeignet waren, die Betroffenen verächtlich zu machen. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt mit der Auflage an die Angeklagte, einen Betrag von 2.000,- Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk zu zahlen.
Es handelte sich bereits um das zweite Strafverfahren vor dem Amtsgericht Nordenham wegen ähnlicher Delikte gegen die Frau. Als Beteiligte eines Familienverfahrens fühlt sie sich ungerecht behandelt und meint, die gesamte Justiz, Polizei, Anwälte, Landkreis und Kommune hätten sich gegen sie verschworen. In einem früheren Prozess wurde die Angeklagte bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide Verfahren sind noch nicht rechtskräftig.
Der Versuch der Angeklagten, die ehrverletzenden Behauptungen auch während der Verhandlung kundzutun, wurden vom Gericht unterbunden.
Die Strafrichterin fand für das Verhalten der Frau klare Worte: Die Äußerungen der Angeklagten seien nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern strafbar. Sollte die Angeklagte mit ihren zahlreichen Beleidigungen und falschen Tatsachenbehauptungen fortfahren, so könne im Falle eines rechtskräftigen Urteils die Bewährung widerrufen werden. Die Angeklagte müsse dann mit der Vollstreckung der Gefängnisstrafe rechnen.
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erstellt am:
04.06.2024