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Berufungsurteil bestätigt Haftstrafe für Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls mit Pedelec-Fahrerin

Durch ein Strafurteil des Amtsgerichts Nordenham vom 20.03.2023 wurde der Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls wegen fährlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Dieses Urteil wurde durch das Landgericht Oldenburg bestätigt und ist nun rechtskräftig.


Was war passiert?

Der Angeklagte befuhr am 15.05.2022 gegen die Mittagszeit mit einem VW Golf in Nordenham die Oldenburger Straße in Richtung Ellwürden. Dabei hatte er einen Blutalkoholgehalt von mindestens 2,48 Promille und war nicht mehr fahrtüchtig. Aufgrund seiner Alkoholisierung und einer massiven Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit kam er in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab und geriet über einen Grünstreifen auf den Fahrradweg.

Dort kollidierte er mit einer 66-jährigen Pedelec-Fahrerin, die durch den Zusammenstoß auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs des Angeklagten geschleudert wurde. Das Opfer verstarb noch an der Unfallstelle.

Wie hat das Gericht entschieden?

Nicht jede fahrlässige Tötung ist per se mit einer unbedingten Freiheitsstrafe zu ahnden. Es kommt auf den Einzelfall an. Das Amtsgericht hat entschieden, dass die Verteidigung der Rechtsordnung in diesem Fall die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erfordert und eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht kommt. Dies hat das Landgericht bestätigt.

Dabei wurde zugunsten des Angeklagten gewürdigt, dass er sich geständig gezeigt hat und die Tat tief bereut. Die ihm vorwerfbare Fahrlässigkeit wurde allerdings als besonders hoch bewertet. Der Grat zwischen der Annahme einer fahrlässigen Tötung und eines bedingten Tötungsvorsatzes sei schmal gewesen. Die Gefahren habe der Angeklagte bewusst geschaffen. So habe sich der Angeklagte bedenkenlos ans Steuer gesetzt, obwohl er bemerkt habe, dass er stark alkoholisiert gewesen sei und anders hätte handeln können. Er habe darüber hinaus die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h massiv überschritten und dadurch den Halt auf der Straße verloren. Die nichtsahnende Pedelec- Fahrerin wurde dadurch tödlich getroffen. Die herausragend schweren Folgen der Tat für die Getötete und ihre nahen Angehörigen waren zu berücksichtigen.

Der Angeklagte muss nun nicht nur die Haftstrafe antreten. Daneben wurde ihm rechtskräftig die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung eines Führerscheins von zwei Jahren ausgesprochen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2023

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