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Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte

Ab sofort besteht für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte innerhalb des Amtsgerichtsgebäudes die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Verwendung von Halstüchern/ Schals oder selbst hergestellten Alltags-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase sind zulässig.

In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende Richter/in nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Masken oder sonst zulässigen Bedeckungen.

Die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind weiterhin unbedingt zu beachten.

Gegenwärtig kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.


Abbildung Gesicht mit Schutzmaske Bildrechte: MJ
Maskenpflicht im Gebäude des Amtsgerichts Nordenham
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