Hygienekonzept des Amtsgerichts Nordenham -nicht barrierefrei
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Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte
Ab sofort besteht für alle Besucherinnen und Besucher sowie Verfahrensbeteiligte innerhalb des Amtsgerichtsgebäudes die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Verwendung von Halstüchern/ Schals oder selbst hergestellten Alltags-Masken zur Bedeckung von Mund und Nase sind zulässig.
In den Sitzungssälen entscheidet der/die Vorsitzende Richter/in nach Maßgabe der konkreten Situation über die Verwendung von Mund-Nasen-Masken oder sonst zulässigen Bedeckungen.
Die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen sind weiterhin unbedingt zu beachten.
Gegenwärtig kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.04.2020
zuletzt aktualisiert am:
31.08.2023