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Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzverfahren kann eröffnet werden, wenn eine natürliche Person (=Einzelperson) oder eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, KG) zahlungsunfähig ist, oder bei ihnen eine Zahlungsunfähigkeit droht. Bei juristischen Personen ist ein Insolvenzeröffnungsgrund auch im Falle einer Überschuldung gegeben. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht des Wohnortes bzw. des Geschäftssitzes gestellt werden.

Wenn Sie als Einzelperson selbst vor der Notwendigkeit eines Insolvenzverfahrens stehen, müssen Sie zunächst klären, ob für Sie das Regelinsolvenzverfahren oder das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren gilt. Da diese Abgrenzung nicht einfach ist, sollten Sie, bevor Sie einen Antrag bei Gericht stellen, sich an die für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstellen, Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater wenden.

Die Beratung in den Schuldnerberatungsstellen ist für überschuldete Personen in der Regel kostenlos. Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungs- stelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 0180/190 70 50. Außerdem können Ihnen das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim (Tel. 05121/304-0), der örtliche Landkreis (Kreisverwaltung), die zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder das örtliche Sozialamt darüber Auskunft geben, wo Sie eine geeignete Beratungsstelle finden.

Mitteilungen des Amtsgerichts Nordenham über die Eröffnung von Insolvenz- verfahren erfolgen seit dem 01.01.2004 regelmäßig nicht mehr in der örtlichen Presse oder dem Niedersächsischen Staatsanzeiger. Vielmehr sind Sie lediglich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de vollständig einsehbar.

Zur weiteren Information wird auf die Merkblätter zum Insolvenzverfahren, zur Restschuldbefreiung und zur Verfahrenskostenstundung verwiesen. Diese Merkblätter stehen Ihnen rechts unter dem Button "Merkblätter zum Insolvenz- verfahren" zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung.

Informationen zur Frage "Was mache ich mit meinen Schulden?" finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (www.meine-schulden.de).

Auskünfte über die Eintragungen und Löschungen bei der Schufa erhalten Sie direkt bei der Schufa oder über www.schufa.de.

Insolvenzbekanntmachungen

Elektronischer Rechtsverkehr

Näheres zum elektronischen Rechtsverkehr erfahren Sie hier.

Im Justizportal werden Ihnen die amtlichen Vordrucke u.a. zum Themengebiet Insolvenzrecht zur Verfügung gestellt.

Merkblätter und Anträge zum Insolvenzverfahren

Informationsblatt DSGVO-Insolvenzverfahren

  Informationsblatt Datenschutz - nicht barrierefrei
(PDF, 0,30 MB)

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